MADAJEWSKI & KAUFMANN

Rechtsanwälte

MADAJEWSKI & KAUFMANN

Wir sind eine auf das Wirtschaftsrecht und die Beratung von Unternehmen, deren Inhaber und Geschäftsführer spezialisierte Anwaltskanzlei mit Büros in Biberach und Kempten. Als "Unternehmensberater" verfolgen unsere Rechtsanwälte einen wirtschaftlich orientierten Beratungsansatz. Dabei steht nicht das rechtliche Problem, sondern dessen Lösung im Vordergrund. Ganz im Sinne des von uns verfolgten, umfassenden Beratungsansatzes, bieten wir gemeinsam mit den Steuerberatern der Kanzlei Kaufmann Beratung aus einer Hand. Als erfahrene Prozessanwälte vertreten wir die Interessen unserer Mandanten, hart in der Sache aber gleichwohl lösungsorientiert, vor Gericht.

Madajewski

Roland Madajewski

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

    RECHTSGEBIETE

    Unsere Kanzlei ist schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht tätig. Wir begleiten Sie vom Stadium der Geschäftsidee und der Unternehmensgründung bis hin zu den sich bei Gesellschaften täglich stellenden rechtlichen Fragen, wie etwa der Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen oder der Reichweite von Rechten und Pflichten der Geschäftsführer oder Vorstände. Weiterhin begleiten und unterstützen wir unsere Mandanten in Fragen der Unternehmensfinanzierung.

    Gerade im Gesellschaftsrecht sind stets auch die steuerlichen Auswirkungen rechtlicher Entscheidungen zu berücksichtigen. Durch die Zusammenarbeit mit den Steuerexperten der Kanzlei Kaufmann gewährleisten wir auch in diesem Bereich die multidisziplinäre Beratung aus einer Hand sowie die Entwicklung und Umsetzung steueroptimierter Gestaltungen.

    Unsere Tätigkeiten im Gesellschaftsrecht umfassen insbesondere folgende Schwerpunktbereiche:

    • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
    • Umwandlungen und Umstrukturierungen
    • Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
    • Durchführung von Beschlussanfechtungsverfahren
    • Begleitung von Gesellschafterstreitigkeiten
    • Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen
    • Liquidation von Gesellschaften
    • Joint Ventures
    • Compliance

    Zu unseren Mandanten gehören verschiedenste Gesellschaften, insbesondere familiengeführten Mittelstandsunternehmen, aber auch Aktiengesellschaften.

    Ein weiterer Kernbereich unserer Tätigkeit ist das Handels- sowie das allgemeine Wirtschaftsrecht. Gerade auf diesen Rechtsgebieten spielt sich der Großteil der unternehmerischen Tätigkeit ab, denn hier geht es vorwiegend um die Verhandlung, den Abschluss und die Durchführung von kommerziellen Verträgen oder etwaige Streitigkeiten über Vertragsverletzungen.

    Wir beraten unsere Mandanten bereits im Vorfeld von Vertragsschlüssen rechtlich, strategisch und wirtschaftlich, begleiten Vertragsverhandlungen und übernehmen die Ausarbeitung und Gestaltung der Vertragsdokumentation.

    Unsere Tätigkeiten im Handels- und allgemeinen Wirtschaftsrecht umfassen insbesondere folgende Schwerpunktbereiche:

    • Kauf- und Lieferträge
    • Werkverträge
    • Handelsvertreter- und Vertriebsverträge
    • Finanzierungsverträge
    • Leasingverträge
    • Factoringverträge
    • Kooperationsverträge und Joint-Ventures
    • Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Zu unseren Mandanten gehören mittelständische Unternehmen aus verschiedensten Branchen, etwa dem Maschinenbau, der Automobilzulieferindustrie sowie Handelsunternehmen.

    Im Bereich des Arbeitsrechts beraten wir überwiegend kleine und mittelständische private sowie öffentliche Unternehmen, Geschäftsführer und Führungskräfte.

    Wir beraten und begleiten Unternehmen bei Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions) in allen ihren rechtlichen Ausgestaltungen, wie etwa share-deals, asset-deals, Ausgliederungen, Verschmelzungen und Spaltungen.

    Unsere Kanzlei betreut hierbei sämtliche Phasen einer Transaktion, insbesondere

    • deren Strukturierung
    • die Durchführung von Due Diligence-Prüfungen (legal, tax- und/oder financial)
    • die Unternehmensbewertung
    • die Begleitung von Vertragsverhandlungen und die Übernahme der Vertragsgestaltung
    • den Vollzug (Closing) der Transaktion

    Wir verfügen aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich über umfangreiche Erfahrung aus zahlreichen, erfolgreich zum Abschluss gebrachten Transaktionen.

    Wie stets, arbeiten wir auch in diesem Bereich eng mit den Steuerexperten der Kanzlei Kaufmann zusammen, um eine steueroptimierte Gestaltung der Transaktion zu gewährleisten.

    Für Unternehmer ist die Frage nach einer geeigneten Unternehmensnachfolge von zentraler Bedeutung. Wir begleiten Sie bei der rechtzeitigen Planung und Gestaltung Ihrer Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Aufgrund unseres multidisziplinären Beratungsansatzes und unserer Expertise im Gesellschaftsrecht haben wir neben einer Steueroptimierung stets auch im Blick, dass die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens im Nachfolgefall bestmöglich gewahrt bleibt.

    Unsere Tätigkeiten im Erbrecht umfassen insbesondere folgende Schwerpunktbereiche:

    • Gestaltung rechtlicher Nachfolgeregelungen, insbesondere in Familienunternehmen;
    • steueroptimierte Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen;
    • steueroptimierte Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge;
    • Beratung bei der Errichtung gemeinnütziger Stiftungen;
    • Beratung bei der Errichtungen von Familienstiftungen;
    • Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen;
    • rechtliche Begleitung bei Erbauseinandersetzungen;
    • Übernahme von Testamentsvollstreckungen.

    Auch sehr erfolgreiche Unternehmen werden von Krisenfällen häufig nicht verschont. Wir verstehen uns als Rundumbetreuer unserer Mandanten, d.h. wir beraten und unterstützen Sie natürlich auch in Krisenzeiten intensiv. Zu unseren Schwerpunkten in diesem Bereich zählen dabei neben der gesellschafts-, insolvenz- und arbeitsrechtlichen Beratung auch die Durchführung von Unternehmenstransaktionen und die Beratung zu Treuhandschaften.

    Sollte ein förmliches Insolvenzverfahren unausweichlich oder zum Zwecke einer Sanierung sinnvoll sein, verfügen wir aufgrund unserer Tätigkeit und Erfahrung in diesem Bereich über sehr gute Kontakte zu renommierten und bundesweit anerkannten Insolvenzverwaltern.

    Wir vertreten Vorstände und Geschäftsführer in der komplexen und vor allem persönlich belastenden Situation einer Inanspruchnahme wegen angeblicher Pflichtverletzungen, wie etwa des Verstoßes gegen Regeln der Corporate Governance oder Corporate Compliance.

    Daneben beraten wir Unternehmen in sämtlichen Fragestellungen, die Pflichtverletzungen von Organmitgliedern betreffend. Wir begleiten unsere Mandanten bereits im Vorfeld einer Inanspruchnahme bei der Durchführung interner Ermittlungen, als Voraussetzung dafür, dass die sorgfältige Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Organes getroffen werden kann. Zudem entwickeln wir Strategien zur Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten und vertreten diese bei deren gerichtlicher Durchsetzung.

    Wir begleiten Sie sowohl bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche, als auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Mit unserer langjährigen Erfahrung und ausgewiesenen Expertise in der Betreuung umfangreicher und rechtlich komplexer Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen bei der forensischen Aufarbeitung der entscheidenden Sachverhalte und bei der Entwicklung sachgerechter Prozessstrategien zur Seite.

    Nachdem rechtliche Streitigkeiten ein Unternehmen im Geschäftsbetrieb nachhaltig beeinträchtigen können, helfen wir Ihnen selbstverständlich auch dabei, bereits im Vorfeld Streitigkeiten zu vermeiden. Zudem analysieren wir gemeinsam mit Ihnen sorgfältig die Optionen in der Streitsituation und geben Ihnen eine verlässliche Entscheidungshilfe, ob ein Rechtsstreit unternehmerisch sinnvoll und vertretbar ist.

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