Unsere Kanzlei ist schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht tätig. Wir begleiten Sie vom Stadium der Geschäftsidee und der Unternehmensgründung bis hin zu den sich bei Gesellschaften täglich stellenden rechtlichen Fragen, wie etwa der Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen oder der Reichweite von Rechten und Pflichten der Geschäftsführer oder Vorstände. Weiterhin begleiten und unterstützen wir unsere Mandanten in Fragen der Unternehmensfinanzierung.
Gerade im Gesellschaftsrecht sind stets auch die steuerlichen Auswirkungen rechtlicher Entscheidungen zu berücksichtigen. Durch die Zusammenarbeit mit den Steuerexperten der Kanzlei Kaufmann gewährleisten wir auch in diesem Bereich die multidisziplinäre Beratung aus einer Hand sowie die Entwicklung und Umsetzung steueroptimierter Gestaltungen.
Unsere Tätigkeiten im Gesellschaftsrecht umfassen insbesondere folgende Schwerpunktbereiche:
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Umwandlungen und Umstrukturierungen
- Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
- Durchführung von Beschlussanfechtungsverfahren
- Begleitung von Gesellschafterstreitigkeiten
- Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen
- Liquidation von Gesellschaften
- Joint Ventures
- Compliance
Zu unseren Mandanten gehören verschiedenste Gesellschaften, insbesondere familiengeführten Mittelstandsunternehmen, aber auch Aktiengesellschaften.